KI-Kennzeichnung
Jedes Motiv, das mit KI erzeugt oder verändert wurde, trägt sichtbar das offizielle EU-Label. Die Regel gilt für alle Marken und Kanäle gleich.
Pflicht bei jedem Motiv, das mit KI erzeugt oder verändert wurde, egal ob Menschen, Produkte oder Orte zu sehen sind und egal wie groß der KI-Anteil ist. Auch ein echtes Produktfoto vor einem KI-Hintergrund braucht das Label. Nur Motive ganz ohne KI bekommen keins, im Zweifel beim Ersteller nachfragen. Grundlage ist der EU AI Act, Artikel 50 mit Artikel 3 Nr. 60.
Einzige Ausnahme: Teams- und Desktop-Hintergründe für Mitarbeitende tragen kein Label, weil sie nur intern genutzt werden. Für Kampagnen, Social, Print, Onsite und Newsletter gilt die Pflicht ohne Ausnahme.
Immer das offizielle EU-Icon „AI“ im Kreis, ohne Unterscheidung nach Ausgangsmaterial. Nicht nachbauen, nicht umfärben, nicht verzerren. Download frei bei der EU-Kommission (digital-strategy.ec.europa.eu, EU icons for AI-generated content).
Digital oben, in Social, Onsite, Newsletter und auf Screens. Standard ist oben rechts. Steht oben rechts ein Logo, zum Beispiel ein fest platziertes Partnerlogo, wandert das Label nach oben links. Abstand zum Rand 0,8 × Kreisdurchmesser. Bei Story und Reel zählt der Abstand ab der Profilzeile. Im Print gibt es keine feste Position: Ohne Bedienoberflächen und ohne fest vorgegebene Positionen anderer Elemente entscheidet das Layout nach Blickführung und Hierarchie. Größe, Untergrenze und gute Sichtbarkeit gelten auch dort.
Kreisdurchmesser 2,8 % der Wurzel aus Breite × Höhe. Beispiel: 1080 × 1350 px ergibt rund 34 px.
Liegt das Logo auf dem Asset, ist das Label höchstens 0,85-mal so groß wie der Ball im Logo. Die Pflichtangabe überholt nie das Markenzeichen.
Mindestens 28 px digital und 3 mm im Druck. Die Untergrenze geht immer vor, auch vor der Obergrenze.
Halbtransparente Fassung: weiß auf dunklem, schwarz auf hellem Untergrund, gemessen an der Stelle des Labels.
In jedem Ausspielformat einzeln setzen, nicht nur im Master, und direkt nach der Generierung.
Die Werte sind Hausstandard. Das Gesetz nennt keine Größe, verlangt aber, dass das Label ohne Hilfsmittel wahrnehmbar ist.